Der Siedlungsrat ist die Dachorganisation aller vom Vorstand anerkannten, teilselbstverwalteten Gewo-Siedlungen. Jede Hausgemeinschaft ist darin durch Delegierte vertreten. Er kann Anträge an den Vorstand und die Generalversammlung stellen und ausserordentliche Generalversammlungen einberufen. Der Siedlungsrat dient als Ansprechorgan für die Hausgemeinschaften und kann neue Hausgemeinschaften in der Entstehungsphase begleiten.
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